Die Ausbildung zur ZFA ist eine anerkannte Berufsausbildung. Die Ausbildung dauert ca. 3 Jahre und schließt mit der Berufsbezeichnung Zahnmedizinische Fachangestellte ab. Die Prüfung wird von der jeweiligen Landeszahnärztekammer abgenommen.
Die Ausbildung kann in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Praxen durchgeführt werden.
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Zahnarzt und dem Auszubildendem / Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Die Zahnärztekammer erhält eine Kopie und gibt ihre Zustimmung zum Ausbildungsverhältnis.
Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2004 in den einzelnen Ausbildungsjahren.
1. Ausbildungsjahr: € 496
2. Ausbildungsjahr: € 543
3. Ausbildungsjahr: € 590
1. Ausbildungsjahr: von € 256 bis € 385
2. Ausbildungsjahr: von € 320 bis € 430
3. Ausbildungsjahr: von € 435 bis € 490
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist in den jeweiligen Bundesland unterschiedlich.
1. Ausbildungsjahr: € 565
2. Ausbildungsjahr: € 610
3. Ausbildungsjahr: € 665
Weiter zu: Ablauf der Ausbildung / Inhalt der Prüfungen