Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten:


Verkürzte Ausbildungszeit / sonstiges


Nach dem zweiten Lehrjahr können Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber und guten berufsschulischen Leistungen eine Verkürzung Ihrer Ausbildungszeit beantragen.
Diese beträgt dann statt 3 Jahren nur noch ca. 2 ½ Jahre. Die Berufsschule läuft wie gewohnt weiter, und der Prüfling muss sich den Unterrichtsstoff des letzen Semesters alleine erarbeiten. In einigen Berufsschulen gibt es einen zusätzlichen Kurs für Vorzieher. Die vorzeitige Beendigung muss fristgerecht beantragt werden. Genaue Auskünfte erteilt der Ausbidungsverantwortliche der jeweiligen Zahnärztekammer.

Während der Ausbildung muss der Auszubildende für Notdienste und Bereitschaftsdienste unabhängig vom Alter zur Verfügung stehen.

Weiter zu: Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz für Auszubildende



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