- Beschreibung der Arbeitsaufgabe und weiterführende Aufgaben, z.B. Personalführung
- Weitere Tätigkeiten nach Einarbeitung
- Vereinbarungen über Fortbildungen
- Weiterbildungsverpflichtung
- Probezeitvereinbarung
- Tätigkeitsort
- Arbeitsbeginn
- Anzahl der Wochenstundenarbeitszeit
- Schichtdienst, Wochenenddienst
- Überstundenvereinbarung
- Folgen von Arbeitszeitverkürzung
- Bruttovergütung in Euro
- Reglung über Weihnachts-, Urlaubsgeld
- Rückzahlungsmodalitäten von Gratifikationen bei Ausscheiden aus Unternehmen
- Vergütungsregelung bei Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Sonstige Zahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Zuschuss zu Bahnticket
- Datenschutz
- Verschwiegenheit gegenüber dritten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnis
- Einwilligung des Arbeitgebers bei Nebentätigkeiten
- Arbeiten auf eigene Rechnung
- Anzahl der Urlaubstage pro Jahr (Montag – Samstag) - Anspruch auf Gehaltsfortzahlung (BUrlG §11)
- Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
- bei Arbeitsunfähigkeit
- Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
- Beendigung während der Probezeit
- Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit meist 4 Wochen zum Monatsende
- Kündigungsvorschrift für Arbeitgeber, wird durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt
- Berechtigung zur Freistellung nach Kündigung
- Formvorschrift der Kündigung
- Tage an denen das Gehalt weitergezahlt wird, aber auch kein Urlaubstag in Anspruch genommen werden muss
- Zeitpunkt der Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber
- Spätester Eingang des Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheids
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er sollte immer schriftlich geschlossen werden und mit Datum und Unterschrift beider Vertragspartner versehen werden.
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