Inhalte des Arbeitsvertrages

1. Art / Inhalt der Tätigkeit:

- Beschreibung der Arbeitsaufgabe und weiterführende Aufgaben, z.B. Personalführung
- Weitere Tätigkeiten nach Einarbeitung
- Vereinbarungen über Fortbildungen
- Weiterbildungsverpflichtung
- Probezeitvereinbarung
- Tätigkeitsort
- Arbeitsbeginn

2. Arbeitszeit:

- Anzahl der Wochenstundenarbeitszeit
- Schichtdienst, Wochenenddienst
- Überstundenvereinbarung
- Folgen von Arbeitszeitverkürzung

3. Vergütung:

- Bruttovergütung in Euro
- Reglung über Weihnachts-, Urlaubsgeld
- Rückzahlungsmodalitäten von Gratifikationen bei Ausscheiden aus Unternehmen
- Vergütungsregelung bei Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Sonstige Zahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Zuschuss zu Bahnticket

4. Verschwiegenheitspflicht:

- Datenschutz
- Verschwiegenheit gegenüber dritten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnis

5. Nebentätigkeit:

- Einwilligung des Arbeitgebers bei Nebentätigkeiten
- Arbeiten auf eigene Rechnung

6.Urlaub:

- Anzahl der Urlaubstage pro Jahr (Montag – Samstag) - Anspruch auf Gehaltsfortzahlung (BUrlG §11)

7. Altersvorsorge:

- Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

8. Vergütungsfortzahlung:

- bei Arbeitsunfähigkeit
- Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

9. Beendigung des Arbeitsverhältnis :

- Beendigung während der Probezeit
- Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit meist 4 Wochen zum Monatsende
- Kündigungsvorschrift für Arbeitgeber, wird durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt
- Berechtigung zur Freistellung nach Kündigung
- Formvorschrift der Kündigung

10. persönliche Verhinderung:

- Tage an denen das Gehalt weitergezahlt wird, aber auch kein Urlaubstag in Anspruch genommen werden muss
- Zeitpunkt der Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber
- Spätester Eingang des Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheids

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er sollte immer schriftlich geschlossen werden und mit Datum und Unterschrift beider Vertragspartner versehen werden.


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