Gehalt der Zahnmedizinischen Fachangestellten / ZFA, Zahnarzthelferin
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Zahnjob Gehaltsrechner die aktuellste und genauste Quelle zum Thema Lohn und Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte, Zahnarzthelferin, ZFA, ZMV, ZMF und DH im Internet.
Wo regelt der Tarifvertrag das Gehalt?
In Deutschland gibt es kein gesetzlich festgelegtes Gehalt, das heißt jeder Zahnarzt kann die Höhe der Vergütung selbst bestimmen. Es gibt keine Höchstgrenzen und keinen Mindestlohn (mal abgesehen von zwei Tarifverträgen) den ein Zahnarzt zahlen muss. Somit ist die Höhe des Gehalts reine Verhandlungssache.
In einigen Bundesländern gibt es einen Manteltarifvertrag / Vergütungs- Tarifvertrag (neu ab 1.7.2009) der eine Richtlinie für diese Bundesländer und deren Zahnärzte beinhalten. Sie geben aber auch eine grobe Richtung für alle anderen anliegenden Bundesländer.
Das Gehalt / der Lohn bemisst sich nach der Anzahl der Berufsjahre und dem Umfang der Fortbildungsmaßnahmen, den die Zahnarzthelferin / Zahnmedizinische Fachangestellte erworben hat.
Zur Vergütungstabelle...
Teilzeitarbeit wird entsprechend proportional zur Vollzeitarbeit berücksichtigt (= Vollzeitgehalt / 169 x monatliche Stundenanzahl).
Zuschläge gibt es für
- Mehrarbeit von 30 %
- Sonn- und Feiertagsarbeit von 60 %
- Arbeit am Neujahrstag, am 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen von 120 %
- Nachtarbeit von 70 %
Treten mehrere Situationen gleichzeitig auf, ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen.
Ermittelt werden die Zuschläge, in dem man den Monatsverdienst durch 169 teilt und diese den betreffenden Stunden zurechnet. (Bsp.: Verdienst 1360 Brutto-Euro im Monat, 8 Stunden am Sonntag gearbeitet = 8,05 je Stunde sind 4,83 (60%) * 8 Stunden = 38,63 Brutto-Euro mehr)
Bundesweit lag das Einstiegsgehalt für die Zahnmedizinische Fachangestellten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zwischen 1313 Euro und 1708 Euro im Jahr 2005.
Einen generellen Anspruch auf Urlaubs- und / oder Weihnachtsgeld gibt es nicht.
Dieser Anspruch muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Ist der Anspruch nicht geregelt so gilt:
1. Der Arbeitgeber muss nur dann zahlen, wenn er in den letzten 3 Jahren in gleicher Höhe gezahlt hat und bei der Zahlung nicht ausdrücklich klargestellt hat das durch die Zahlung keine Rechtsanspruch entsteht.
2. Der Arbeitgeber zahlt, an einen anderen Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens, dann gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.
Zur Vergütung gehören auch zusätzliche freiwillige Leistungen des Arbeitgebers wie:
- vermögenswirksame Leistungen,
- Riesterrente,
- Betriebsrente,
- Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Kleidergeld,
- Reinigungskosten.
Der Tarifvertrag sieht keine unterschiedliche Entlohnung zwischen der Stomatologischen Schwester, Zahnarzthelferin und Zahnmedizinischer Fachangestellten vor.
Anerkannte Fortbildungen die mindestens 150 Fortbildungstunden beinhalten können sollten der Zahnarzthelferin / ZFA einen Zuschlag von 10% bringen.
Aufstiegsfortbildungen zur Zahnmedizinischen Fachangestellten /
ZMF, Zahnmedizinischen Prophylaxehelferin /
ZMP und der Zahnmedizinischen Verwaltungshelferin /
ZMV ermöglichen Gehaltssteigerungen bis zu 25 Prozent.
Die Ausbildung zur
Dentalhygienikerin oder ein zusätzliches Studium ermöglicht Aufschläge bis zu 30%.
Urlaub für Zahnmedizinische Fachangestellte & Co
Laut
Manteltarifvertrag:
| bis 24 Jahre | 25 bis 34 Jahre | ab 35 Jahre |
| Arbeitstage | 27 | 29 | 32 |
| Werktage | 31 | 33 | 36 |
Maßgebend für die Berechnung der Urlaubsdauer ist das Lebensjahr am 1. Juli eines jeden Jahres.
Werktage sind alle Kalendertage mit Ausnahme der Sonntage und gesetzlichen Feiertage. Arbeitstage sind alle Kalendertage mit Ausnahme der Samstage, Sonntage und gesetzlichen Feiertage.
Je Kalenderjahr dürfen nur vier Samstage als Werktage angerechnet werden.
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Informationen aus dem Gehaltsrechner: Im Durchschnitt startet eine Zahnmedizinische Fachangestellte mit 1.300 Euro derzeit ins Berufsleben. Je nach Bundesland können dies aber auch unter 900 oder über 1.400 Euro sein. Der Tarifvertrag in einigen Bundesländern geht von 1.360 Euro aus.
Hier ein Beispiel der Auswertungen aus ca 45.000 Eingaben - Verdienst Zahnmedizinische Fachangestellte nach Berufsjahren in Nordrhein-Westfalen bei 39 Stunden: