Hintergrundinformation: Sie erhalten zwei Ergebnisse: Die "Zahnjob Empfehlung" und eine "Wahrscheinlichkeit" für Ihre Qualifikation, Ihre Arbeitsstunden, Ihr Bundesland und Ihre Berufsjahre.
Die "Zahnjob Empfehlung" orientiert sich an bestehenden Tarifverträgen in einigen Bundesländern und wurde mathematisch etwas angepasst.
Die "Wahrscheinlichkeit" ergibt sich aus der Auswertung und Bearbeitung von derzeit ca. 2.130.000 Abfragen. Diese Daten werden mittels statistischer Auswertungen dazu genutzt eine Aussage zu Ihrer Situation zu tätigen. Wir versuchen gezielte Manipulationen durch technische und menschliche Kontrollen vor der Nutzung der Daten zu löschen.
Die Werte des Gehaltsrechners werden circa einmal im Monat aktualisiert. Aktuelle Informationen dazu finden sie auch auf Facebook.
Die Nutzung der Daten ergibt keinerlei Rechtsanspruch für Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder zahnjob.de. Zahnjob.de haftet nicht für rechtliche Zusammenhänge mit der Nutzung dieser Daten. Programmierfehler können nicht ausgeschlossen werden. Mit der Angabe Ihres jetzigen Gehaltes / Lohnes / Verdienstes erklären Sie sich einverstanden, dass dieses anonymisiert gespeichert wird und für künftige Berechnungen verwendet wird. Siehe dazu auch unsere Ausführungen zum Datenschutz.
Laut dem neuen Vergütungstarifvertrag für Hamburg, Hessen, das Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe beträgt die Ausbildungsvergütung ab dem 1.01.2020 im:
Das Einstiegsgehalt von Zahnmedizinischen Fachangestellten ist vor allem vom Bundesland abhängig. Dort, wo der Tarifvertrag gilt, verdient man aktuell 1.844,50 € je Monat. In einigen Bundesländern ist derzeit auch nur der Mindestlohn mit ca. 1573 € bei 39 Stunden anzusetzen. Weiterbildungen und Berufserfahrung können das Gehalt deutlich steigern. Versuchen sie mit dem zahnjob Gehaltsrechner herauszufinden, wie deutlich sie ihren Verdienst steigern können. Eine Dentalhygienikerin, kann so mit einigen Jahren Berufserfahrung fast doppelt so viel verdienen, wie eine Zahnmedizinische Fachangestellte.