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Zahnärztekammern (ZÄK)
Zahnärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und übernehmen die Selbstverwaltung der Zahnärzte. Jedes Bundesland hat jeweils eine Landeszahnärztekammer. Die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer ist für alle Zahnärzte zwingend.
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Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Die Bundeszahnärztekammer ist der eingetragende Verein: "Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V."
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