In Deutschland gibt es kein gesetzlich festgelegtes Gehalt, das heißt jeder Zahnarzt kann die Höhe der Vergütung selbst bestimmen. Es gibt keine Höchstgrenzen und keinen Mindestlohn (mal abgesehen von zwei Tarifverträgen) den ein Zahnarzt zahlen muss. Somit ist die Höhe des Gehalts reine Verhandlungssache.
In einigen Bundesländern gibt es einen Manteltarifvertrag / Vergütungs- Tarifvertrag der eine Richtlinie für diese Bundesländer und deren Zahnärzte beinhalten. Sie geben aber auch eine grobe Richtung für alle anderen anliegenden Bundesländer.
Das Gehalt / der Lohn bemisst sich nach der Anzahl der Berufsjahre und dem Umfang der Fortbildungsmaßnahmen, den die Zahnarzthelferin / Zahnmedizinische Fachangestellte erworben hat.
Zur Vergütungstabelle...
Teilzeitarbeit wird entsprechend proportional zur Vollzeitarbeit berücksichtigt (= Vollzeitgehalt / 169 x monatliche Stundenanzahl).
Zuschläge gibt es für